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Faire Honorare für FotografInnen!


Stellungnahme gegen Druckversuche der Medienunternehmen – die Verwertungsrechte müssen bei den freischaffenden Fotografinnen und Fotografen bleiben!

Im Zeichen einer Kostenoptimierung versuchen zurzeit einzelne Schweizer Medienunternehmen, freie Fotografinnen und Fotografen zur Unterzeichnung neuer Rahmenverträge zu zwingen. Konkret sollen die freien Bildautoren den Medienunternehmen die Nutzungsrechte nicht nur für Mehrfachnutzungen in Produkten des Unternehmens ohne zusätzliche Honorierung abtreten, sondern darüber hinaus ebenso für Weiterverkäufe an Drittfirmen. De facto treten so die Medienunternehmen als Bildagenturen auf, ohne jedoch die Bildautoren an den daraus resultierenden Gewinnen beteiligen zu wollen. Damit werden Freischaffende weiter finanziell an den Abgrund gedrängt. Die unterzeichnenden Verbände und Einzelpersonen erachten solche Verträge aus folgenden Gründen als nicht akzeptabel:

1. Ob sich eine Fotografie mehrfach verkaufen lässt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Vom Marktwert der Fotografie (Sujet, gestalterische und technische Qualität) sowie von den Vermarktungsanstrengungen. Aus diesem Grund werden im Fotomarkt nutzungsabhängige Honorare bezahlt und diese zwischen Autor und Vermarkter aufgeteilt. Diesem Prinzip liegt unter anderem das schweizerische Urheberrecht (URG) zu Grunde, das den Autoren das Recht einräumt, Nutzungsrechte an ihren Bildern mehrfach zu veräussern und damit ihre berufliche Existenz zu sichern. Die pauschale Abtretung der Nutzungsrechte ohne weitere Honorierung an die Autoren ist inakzeptabel.

2. Einzelne Medienunternehmen verlangen neuerdings umfassende Nutzungsrechte, um die von den freien Fotografinnen und Fotografen geschaffenen Bilder auch Dritten anbieten zu können. Sie übernehmen damit die Funktion einer Bildagentur. Die Weitervermarktung von Bildern durch Verlage ist durchaus denkbar. Funktionieren kann eine solche Zusammenarbeit jedoch nur, wenn die Bildautoren für Zusatznutzungen angemessen honoriert werden.

3. Die von den Medienunternehmen angestrebte neue Regelung entzieht den Bildautoren die Kontrolle über die verantwortungsvolle Verwendung der Bilder. Konflikte sind vorprogrammiert. Für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Fotografierten können Bildautoren nicht mehr garantieren, da die Verlage über die mit den abgebildeten Personen vereinbarte Nutzung nicht im Detail informiert sein können. Zudem verlieren die Bildautoren die Kontrolle über die im Urheberrechtsgesetz (URG) gewährten Rechte, wie das „Recht auf Namensnennung“ (Art. 9), die „Verwendung des Werks“ (Art. 10) und die „Integrität des Werks“ (Art. 11).

Die Unterzeichnenden verlangen deshalb, folgende bewährten Prinzipien auch in Zukunft einzuhalten:

1. Die Nutzungsrechte gehören den UrheberInnen - die Verleger sollen vom Buy-out zum Nulltarif absehen!

2. Das Prinzip bleibt: ein Honorar für eine Nutzung!

3. Wer qualitativ hochstehenden Journalismus will, bezahlt hierfür Honorare, die den Freischaffenden eine Existenz ermöglichen!


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